Lebensmittelsicherheits-Kultur

RIND

Jedes Rind bekommt bis spätestens 7 Tage nach der Geburt eine elektronische & konventionelle Ohrmarkennummer, die alle Informationen zum Rind enthält. Diese Informationen werden stetig aktualisiert und bei der Schlachtung übernommen.

1) Lückenlose Kennzeichnung

Unsere lückenlosen Kennzeichnungs- und Registrierungssysteme ermöglichen uns die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel entlang aller Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen. Jedes Tier erhält unmittelbar nach der erfolgten Schlachtung einen eindeutigen EAN-Code, der auf einem speziellen Etikett ausgewiesen wird und die qualifizierte Rückverfolgung des Schlachttierkörpers bzw. jedes Teilstückes zulässt.

2) Etikettierung

Die Etikettierung begleitet jedes Teilstück des Tieres von der ersten Produktionsstufe an. Von der Schlachtung, über Grob- und Feinzerlegung bis hin zum Endverbraucher ist somit eine lückenlose Herkunftsangabe gegeben.

3) Zerlegung

Wir können durch die Anwendung der Systeme sicherstellen, dass die Verbindung zwischen dem etikettierten Fleisch und dem Tier oder der Gruppe von Tieren, von denen das Fleisch stammt, bis zum Endverbraucher erhalten bleibt.

4) Edelteile

Bei Rindfleisch-Edelteilen können wir die Rückverfolgbarkeit bis auf das Einzeltier bzw. den Landwirt sicherstellen und übererfüllen somit die gesetzlichen Vorgaben.

5) Zerlegekapazität

Unsere Anlagen auf höchstem technischem Niveau ermöglichen eine Zerlegekapazität von 20 Tonnen pro Stunde. Die Marcher Fleischwerke sind der größte Rindfleischproduzent Österreichs.

SCHWEIN

1) OHRMARKE

Beim Landwirt oder am Mastbetrieb erhält jedes Ferkel eine Ohrmarke, die den Geburtsbetrieb kennzeichnet. Anders als beim Rind, wird diese Ohrmarke nicht für die Rückverfolgung herangezogen. Spätestens 1 Monat vor der Schlachtung erhält es eine Tätowierung mit der Mastbetriebsnummer - den sogenannten „Tätowierstempel“.

2) WARTESTALL

Im Wartestall am Schlachtbetrieb bleibt die Tiergruppe des jeweiligen Mastbetriebes beisammen. Nach der Schlachtung wird die Ohrmarke im Zuge der weiteren Verarbeitung entfernt.

3) ZERLEGUNG

Im Zuge des Schlachtprozesses wird die Ohrmarke entfernt und das Schwein bekommt eine laufende Schlachtnummer, die auf den Mastbetrieb referenziert. Diese wird auf beiden Schlachthälften angebracht. Im Anschluss erfolgt die Klassifizierung des Schweines (z.B. Bio, AMA, absolut steirisch etc.) und die Schlachtkörperhälften erhalten die entsprechenden Stempelungen.

4) CHARGEN

Ein wesentlicher Teil des Rückverfolgungskomplexes ist die Chargenkennzeichnung. Alle Schweine, die an einem Tag zerlegt werden, werden einzelnen Chargen zugeordnet. Somit ist eine Rückverfolgung auf die Gruppe an Mastbetrieben möglich, von denen das Tier stammte. Die Kennzeichnung wird in der Zerlegung mittels Etiketten vorgenommen, welche die relevanten Informationen enthalten und die Grundlage für das Mindesthaltbarkeitsdatum bilden. Grundlage für das System sind insbesondere die einschlägigen rechtlichen Vorschriften sowie die Richtlinien der Qualitätsprogramme.

5) MINDESTHALTBARKEIT

Das Produkt, das z.B. im Lebensmitteleinzelhandel gekauft wird, wird u.a. mit einer Charge und einem Mindesthaltbarkeitsdatum ausgezeichnet und kann somit eindeutig dem Produktionstag zugeordnet werden. Die funktioniert auch über die Verarbeitungsstufen hinweg. So können z.B. Convenience-Produkte wie unser „Wiener Schnitzel vom Schweinekarree“, auch eindeutig einer Produktionscharge und infolgedessen der Schlachtung zugeordnet werden.

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