Schlachtprozess

Wir wissen um unsere Verantwortung beim Schlachtprozess und sind ständig bemüht, hier größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Beim Abladen, in den Warteställen und in den Bereichen der Betäubung und Schlachtung wird der Fokus auf das Wohlergehen des Tieres gelegt. Da wir für Transparenz bei unserem Handeln stehen, ist es möglich den Schlachtungsprozess in Graz über live-Videos zu verfolgen.

Hier können Sie sich per E-Mail anmelden.

MASSNAHMEN TIERSCHUTZ

  • Seit Anfang des Jahres 2017 eigene Stabstelle Qualitätssicherung, die für Tierschutz- und Hygieneaufgaben zuständig ist
  • Schlachtbetriebe werden regelmäßig besucht und auditiert mit besonderem Augenmerk auf den Bereich Tierschutz
  • 2018 Durchführung einer Expertise der eigenen Fachkräfte im Bereich Tierschutz durch das BSI-Schwarzenbek im Rahmen eines Self-Assessment-Centers (mehrtägiges Audit)

SCHULUNG UND AUSWAHL DER MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER

Beim Umgang mit lebenden Tieren sind die Persönlichkeit und Haltung des Menschen, der damit zu tun hat, von wesentlicher Bedeutung.

  • bewusste Auswahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbieter in diesem Bereich
  • einführende und begleitende Schulungen
  • langjährige Dienstverhältnisse

SCHLACHTPROZESS RIND

ENTLADUNG

  • Lebendbeschau durch die amtliche Lebendbeschau-Tierärztin oder den -Tierarzt
  • Begutachtung jedes einzelnen Tieres durch geschulte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
  • Separate Bucht für auffällige Tiere
  • stressfreie Entladung, auch bei Schlechtwetter durch überdachte, ebene Rampe vom Fahrzeug direkt in die Stallungen
  • Pro Stallung Obergrenze an Stellplätzen
  • „just in time“-delivery verhindert Überbelegung

STALL UND TREIBGANG

  • Fixe Reling führt Tiere in die gewünschte Richtung
  • Die Gänge und Buchten sind mit Tränken ausgestattet
  • Elektrostupser/-treiber kommen im Stall nicht zum Einsatz
  • Geschwungener und aufsteigender Treibgang zur Betäubebox nach neuestem wissenschaftlichen Stand
  • Sämtliche Bereiche mit einer hausinternen Live Feed Videoaufzeichnung ausgestattet. (Aufnahmen in Echtzeit auf den Screens in den Büros der jeweiligen Betriebsleitung, der Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement, des Lebendvieh-Einkaufs, der Abteilungsleitung Stall sowie der amtlichen Tierärztin oder des Tierarztes)

BETÄUBUNG

  • An allen Standorten ist Kopffixierung (nach EU (VO) 1099/2009) realisiert. Dadurch ist eine Verfehlung bei der Betäubung ausgeschlossen
  • Pneumatische Bolzenschussbetäubung an allen Schlachthöfen. Durch einen 14-Bar Druckschuss verliert das Tier augenblicklich das Bewusstsein und die Wahrnehmungsfähigkeit

AUFHÄNGUNG UND WEITERVERARBEITUNG

  • Rasche Abfolge Betäubung / Aufhängung / Hautöffnungsschnitt / Entblutestich - alles innerhalb einer Zeitspanne von 60 sec
  • Ausreichend Entblutezeit vom Eintreten des Todes bis zur Weiterbearbeitung des Schlachtkörpers – dadurch kann die Sicherstellung des Todes durch Blutentzug kontrolliert und gewährleistet werden
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